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   BFH, 28.01.1988 - IV R 61/86   

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BFH, 28.01.1988 - IV R 61/86 (https://dejure.org/1988,1989)
BFH, Entscheidung vom 28.01.1988 - IV R 61/86 (https://dejure.org/1988,1989)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 1988 - IV R 61/86 (https://dejure.org/1988,1989)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1975 § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Satz 3

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf freiwillige Gewinnermittlung - Land- und Forstwirt - Einkommensteuererklärung - Einnahme-Überschußrechnung - Verlust

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1975) § 13a Abs. 1 S. 2 Nr. 2, S. 3

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Wirksamkeit eines Antrags nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG 1975 auf Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft durch Einnahme-Überschußrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 152, 480
  • BB 1988, 1443
  • BStBl II 1988, 532
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 25/85

    Klagebefugnis - Personengesellschaft - Übergang auf Rechtsnachfolger -

    Auszug aus BFH, 28.01.1988 - IV R 61/86
    Dem steht schon das die Einkommensteuerveranlagung beherrschende Prinzip der Abschnittsbesteuerung entgegen (vgl. dazu mit weiterem Nachweis BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 25/85, BFHE 146, 32, BStBl II 1986, 520).
  • BFH, 14.09.1978 - IV R 89/74

    Betriebsprüfung - Ablaufhemmung der Verjährung - Steueranspruch -

    Auszug aus BFH, 28.01.1988 - IV R 61/86
    Zudem konnte auch der Kläger den Fehler ohne weiteres erkennen (vgl. zur Bedeutung dieses Umstands im Bereich der Verwirkung BFH-Urteil vom 14. September 1978 IV R 89/74, BFHE 126, 130, BStBl II 1979, 121, Abschn. II 3a).
  • BFH, 28.01.1988 - IV R 12/86

    Land- und Forstwirtschaft - Gewinnermittlung - Bestandsvergleich - Antrag auf

    Auszug aus BFH, 28.01.1988 - IV R 61/86
    Wegen der Einzelheiten wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die zur Veröffentlichung bestimmte Entscheidung des Senats vom 28. Januar 1988 IV R 12/86 Bezug genommen.
  • BFH, 14.10.1982 - IV R 54/79

    Landwirtschaft - Buchführungspflicht - Verpachtung - Einheitswert -

    Auszug aus BFH, 28.01.1988 - IV R 61/86
    Die insoweit anders lautende Regelung des § 1 Abs. 2 Satz 3 GDL ist wegen des späten Wirksamwerdens der maßgebenden Einheitswerte für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nicht wirksam geworden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Oktober 1982 IV R 54/79, BFHE 136, 491, BStBl II 1983, 11).
  • BSG, 25.10.1988 - 12 RK 22/87

    Versäumung materieller Fristen

    Auch für den Bereich der Finanzverwaltung ist weitgehend anerkannt, daß § 110 der Abgabenordnung (AO) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 613), der allerdings keinen dem § 27 Abs. 5 SGB X entsprechenden Vorbehalt enthält, auf die Versäumung von Fristen des materiellen Steuerrechts anzuwenden ist (vgl. Tipke/Kruse, AO, 13. Aufl., § 110 RdNr. 2 i.V.m. § 108 RdNr. 6); hier hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine Wiedereinsetzung auch bei Antragsfristen "mit Ausschlußcharakter" für zulässig gehalten (vgl. BB 1981, 782 unter 1; BFHE 152, 480, 485).
  • BFH, 28.01.1988 - IV S 8/86

    Voraussetzungen eines Erfolgs der Gewährung von Prozesskostenhilfe -

    Die Antragsteller beantragen für das Revisionsverfahren IV R 61/86 Prozeßkostenhilfe (PKH) sowie die Beiordnung des Prozeßbevollmächtigten im Wege der PKH.

    Allerdings ist die im Urteil - hier zum Az. IV R 61/86 - getroffene Entscheidung für das PKH-Verfahren nicht maßgebend.

    Anmerkung: Die Entscheidung zur Hauptsache ist unter dem Az.: IV R 61/86 ebenfalls am 28. Januar 1988 ergangen (BFHE 152, 480, BStBl II 1988, 532).

  • BFH, 01.12.1988 - IV R 72/87

    1. Keine Berücksichtigung von Dauerverlusten bei Gewinnermittlung nach

    Die Antragsfrist ist eine (wiedereinsetzungsfähige) Ausschlußfrist (Senatsurteil vom 28. Januar 1988 IV R 61/86, BFHE 152, 480, BStBl II 1988, 532).

    Treu und Glauben steht der Sachbehandlung durch das FA schon deshalb nicht entgegen, weil die für einen Vertrauenstatbestand allenfalls in Betracht kommenden ursprünglichen Einkommensteuerveranlagungen 1979 bis 1982 sämtlich unter dem Vorbehalt der Nachprüfung standen (vgl. im übrigen auch Senatsurteil in BFHE 152, 480, BStBl II 1988, 532).

  • FG Rheinland-Pfalz, 06.06.2007 - 1 K 2445/05

    Änderung der gesonderten Feststellung des Gewinnes nach § 165 Abs. 2

    Nach dem BFH-Urteil vom 28. Januar 1988 IV R 61/86 sei Voraussetzung hierfür, dass der Steuerpflichtige überhaupt eine Willenserklärung habe abgeben wollen.

    Der Beifügung der Anlage L komme eine besondere Bedeutung zu, so der BFH im Urteil vom 28. Januar 1988 IV R 61/86.

  • BFH, 04.06.1992 - IV R 123/91

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Abgabe durch den BFH

    Auch beim Fehlen der Anlage L kann der Ausweis des nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelten Gewinns in der unterschriebenen Einkommensteuererklärung als Antrag nach § 13 a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG zu verstehen sein (Anschluß und Abgrenzung zu den BFH-Urteilen vom 28. Januar 1988 IV R 12/86, BFHE 152, 476, BStBl II 1988, 530, und IV R 61/86, BFHE 152, 480, BStBl II 1988, 532).

    In seinem Urteil vom 28. Januar 1988 IV R 61/86 (BFHE 152, 480, BStBl II 1988, 532) hat der Senat allerdings dem Fehlen der Anlage L Bedeutung zugemessen und eine wirksame Antragstellung verneint.

  • BFH, 04.06.1992 - IV R 124/91

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Abgabe durch den BFH

    Auch beim Fehlen der Anlage L kann der Ausweis des nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelten Gewinns in der unterschriebenen Einkommensteuererklärung als Antrag nach § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG zu verstehen sein (Anschluß und Abgrenzung zu den BFH-Urteilen vom 28.01.1988 IV R 12/86 , BFHE 152, 476, BStBl II 1988, 530 und IV R 61/86 , BFHE 152, 480, BStBl II 1988, 532).«.

    In seinem Urteil vom 28. Januar 1988 IV R 61/86 (BFHE 152, 480, BStBl II 1988, 532) hat der Senat allerdings dem Fehlen der Anlage L Bedeutung zugemessen und eine wirksame Antragstellung verneint.

  • BFH, 19.01.1989 - IV R 62/88

    Berücksichtigung von Verlusten einer Kiwi-Zucht als echten landwirtschaftlichen

    Gegen wen die Einspruchsentscheidung des FA vom 6. März 1983 sich richtet, ist durch Auslegung zu ermitteln, wobei maßgeblich ist, wie der Empfänger dieser Erklärung deren Inhalt verstehen durfte (vgl. m. w. N. Senatsurteil vom 28. Januar 1988 IV R 61/86, BFHE 152, 480, BStBl II 1988, 532).

    Denn der Senat läßt es diesbezüglich ausreichen, wenn sich aus den Eintragungen in der Anlage L zur unterschriebenen Einkommensteuererklärung und den beigefügten Unterlagen eindeutig ein derartiger Wille ergibt, selbst wenn das für die Antragstellung vorgesehene Feld nicht angekreuzt wurde (Senatsurteile vom 28. Januar 1988 IV R 12/86, BFHE 152, 476, BStBl II 1988, 530; in BFHE 152, 480, BStBl II 1988, 532).

  • FG Sachsen, 10.06.2003 - 2 K 2343/01

    Ermittlung des Gewinns durch Vergleich der Betriebseinnahmen mit den

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  • FG Sachsen-Anhalt, 10.06.2003 - 2 K 2343/01

    Antrag eines Landwirts auf Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung;

    Hat der Steuerpflichtige - wie hier - seinem Antrag das Kalenderjahr als Gewinnermittlungszeitraum zu Grunde gelegt, hat er damit zu erkennen gegeben, dass er eine Berücksichtigung der Einnahmen-/Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG für das Kalenderjahr, nicht aber für das landwirtschaftliche Wirtschaftsjahr begehrt (vgl. BFH, BStBl. II 1988, 532).

    Allenfalls hat der Bevollmächtigte des Klägers beantragt, den Jahresgewinn der Besteuerung zu Grunde zu legen (vgl. BFH, BStBl. II 1988, 532).

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2016 - 6 K 1482/13

    Auslegung des Umfangs eines Antrags auf Entlastung von der Stromsteuer im Fall

    Maßgebend ist der geäußerte Wille des Erklärenden, wie er aus der Erklärung und sonstigen Umständen für den Erklärungsempfänger erkennbar wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1990 - 8 C 70.88 ; ebenso für steuerrechtliche Erklärungen BFH-Urteile vom 04.06.1992, IV R 123 - 124/91, BStBl. II 1993, 125; vom 28.01.1988, IV R 12/86 und IV R 61/86, BStBl. II 1988, 530, 532).
  • BFH, 19.08.1991 - IV B 15/91
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